Phantomoptionen in KMUs und Start-Ups: Überlegungen aus der Praxis

In unserer täglichen Beratungstätigkeit zu Mitarbeiterbeteiligungen werden in letzter Zeit vermehrt «Phantomoptionen» für KMUs / Start-Ups. angefragt. Nachfolgend ein paar Gedanken dazu aus der Praxis, kurz zusammengefasst.

Was sind Phantomoptionen? Keine echten Beteiligungen (keine Ausgabe irgendwelcher Wertschriften). Vielmehr «imitieren» sie – auf rein vertraglicher Basis – die Mechanismen «echter» Mitarbeiteroptionen, aber nur mit Bar-Auszahlung. Vereinfacht gesagt: Pro Phantomoption wird der Wertanstieg einer Aktie der Arbeitgebergesellschaft über einen bestimmten Zeitraum gemessen und dann in bar an die betreffenden Mitarbeitenden ausbezahlt, sofern diese bis dahin im Unternehmen bleiben.

Worauf liegt der konzeptionelle Fokus? Ganz klar: Anbindung von Schlüsselmitarbeitenden (wegen Verfall bei Austritt) und Wachstum des Unternehmenswerts (wegen Messung des Wertzuwachses). Deshalb potentiell spannend vor allem für KMUs / Start-Ups mit klarer Wachstumsstrategie, die keine echten Beteiligungen ausgeben wollen und die Einfachheit / Flexibilität höher gewichten als die einkommenssteuerliche Optimierung.

Welche Herausforderungen bestehen in der Praxis?

  • Keine Auszahlungen ohne Mehrwertschaffung; somit nur interessant bei Wachstumsstrategien.
  • Auszahlung nur bei einem Exit (Unternehmensverkauf / IPO), oder auch ohne Exit in bestimmten Zeitfenstern? Muss auf Strategie abgestimmt sein.
  • Falls Auszahlung auch ohne Exit möglich: Definition eines Unternehmenswerts notwendig; muss nicht vollumfänglicher Marktwert sein, sondern eher vereinfachte, transparente, verständliche Formel für jährliche Messung.
  • Kommunikation und Komplexität: Mitarbeitende müssen verstehen, wie der Unternehmenswert berechnet wird, wie dieser auf einzelne Einheiten (pro Option) heruntergebrochen wird, und dass nur der Mehrwert über eine bestimmte Zeit zur Auszahlung berechtigt. Bedeutet auch (v.a. wenn Auszahlung auch ohne Exit möglich ist): Relevante Finanzzahlen / Faktoren für die gewählte Bewertung müssen (vertraulich) kommuniziert werden!
  • Liquiditätsplanung: Cash-Bedarf bei Auszahlung.

Wie ist die Behandlung für Steuern und Accounting? Wie ein Bonus, aber über mehrere Jahre und mit Fokus auf Unternehmenswertentwicklung.

Zwecks klarer Abgrenzung: Phantomoptionen sind nicht das gleiche wie Phantomaktien. Bei Phantomaktien wird der volle Wert ausbezahlt, bei Phantomoptionen nur der Wertanstieg über eine bestimmte Zeit; somit unterschiedliche Anreize für unterschiedliche Ziele und Geschäftsstrategien.

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